Auswirkungen der Corona-Krise
Durch die Corona-Krise kommt es in vielen Branchen leider vermehrt zu Lieferschwierigkeiten.
Leider sind auch wir stark davon betroffen!
Lange Lieferzeiten durch z. B. fehlende Einzelteile bei Heizungsanlagen sind derzeit keine Seltenheit!
Zögern Sie deshalb nicht Ihre Vorhaben rechtzeitig zu bedenken und anzukündigen!
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
ab dem 01.07.2022
Für Bestandsbauten, die älter als 2009 sind, gilt ab dem 01.07.2022 das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz.
Dies besagt, dass bei dem Tausch der Heizungsanlage mindestens
15 % des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.
Für Neubauten gelten weiterhin die auf Bundesebene festgeschriebenen Gesetze.
Unterstützung zur Umsetzung des Anlagentausches nach dem neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetz erhalten Sie bei uns und/ oder Ihrem Energieberater.
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